Anfang Dezember ist die „Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen“ in Kraft getreten. Dabei wurde auch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) novelliert und an andere Arbeitsschutzverordnungen angepasst. Wichtige Neuerung: Im Anhang Nr. 6 „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“ werden die veralteten Inhalte der EG-Richtlinie zur Bildschirmarbeit im Licht des technischen Fortschritts in der Informationstechnik zeitgemäß interpretiert.

Bundesgesetzblatt 2016 Teil I Nr. 56